urheberrecht

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Wissenswertes über das Urheberrecht und Creative Commons

Für den Unterricht gelten diese Schrankenbestimmungen nicht, weil auch eine Weitergabe im Unterricht in diesen Paragraphen nicht berücksichtigt werden. Für so einen Zweck stellt der § 60a Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes die Sonderregelung für Unterricht und Lehre bereit. Dabei ist es Bildungseinrichtungen gestattet, für nicht kommerzielle Zwecke bis zu 15 % eines veröffentlichen Werkes zu kopieren und weiterzugeben. Der Zweck der Weitergabe darf aber nur der Bildung dienen und die Kopien dürfen in keinster Weise angepasst oder verändert werden. Die Sonderregelung reichen für die Erstellung von Unterrichtsmaterial aber nicht aus, da teilweise für ein Arbeitsblatt gleich mehrere unterschiedliche Quellen genutzt, weiterverarbeitet und evtl. sogar verändert werden müssen. Eine Veränderung oder Anpassung ist im Urheberrechtsgesetz gar nicht vorgesehen und ist bei Werken, die unter diesem Schutz stehen, ausgeschlossen.

Creative Commons Lizenzen

  • urheberrecht.1668419110.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 2023/01/13 18:30
  • (Externe Bearbeitung)