einschulung:angaben_schulverwaltung

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Angaben für die Schulverwaltung

Bitte fülle diesen Bogen einmal vollständig aus. Deine Klassenleitung gibt die Angaben der ganzen Klasse gebündelt an die Schulverwaltung weiter.

Felder mit * sind Pflichtangaben.

Klassendaten

Diese Angaben macht in der Regel die Klassenleitung.

Klasse: wird in der Regel von der Klassenleitung vorgegeben

Klassenleitung: Name deiner Klassenlehrkraft

Eintrittsdatum: dein erster Schultag am BBZ

Person

Geburtsname: nur falls abweichend vom Nachnamen

Geburtsland: das Land, in dem du geboren wurdest

Muttersprache: die Sprache, die du zuerst gelernt hast

Jahr des Zuzugs nach Deutschland: nur falls du nicht in Deutschland geboren bist

Wohnung

Wohnt bei: nur falls du nicht bei den Eltern wohnst, z. B. Wohnheim

Kreis (Kfz-Kürzel): der Kreis oder die kreisfreie Stadt, in der du wohnst

Telefon in Notfällen: nur falls abweichend von der Telefonnummer oben

Gesetzlicher Vertreter

Nur ausfüllen, wenn du noch nicht volljährig bist — oder wenn dein gemeldeter Hauptwohnsitz von der Anschrift oben abweicht.

Art: nur wenn nicht volljährig

Werdegang

Einschulungsjahr: Jahr, in dem du die zuletzt besuchte Schulform begonnen hast

Entlassungsjahr: Jahr, in dem du sie verlassen hast

Art des allgemeinbildenden Abschlusses: nur wenn Abschluss erreicht

Art des beruflichen Abschlusses: nur falls du schon eine Berufsschule oder ein BBZ besucht hast

Ausbildungsberuf (abgeschlossen): nur bei abgeschlossener Berufsausbildung

Abschlussjahr der Ausbildung: nur bei abgeschlossener Berufsausbildung

Nachweis einer Fremdsprache: nur bei Erstem allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA)

Note im Abschlusszeugnis: nur bei ESA

Ausbildung

Bitte vollständig ausfüllen.

Ausbildungsberuf: oder Praktikant / EQJ

Träger der Maßnahme: nur bei Umschulung

Umschulung von: nur bei Umschulung

Umschulung bis: nur bei Umschulung

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt nach § 30 Abs. 1 Schulgesetz Schleswig-Holstein zur gesetzmäßigen Durchführung des Schulverhältnisses gemäß § 11 Abs. 1 SchulG. Eine Einwilligung ist dafür nicht erforderlich. Es gelten das Schulgesetz, die Schul-Datenschutz- verordnung, gegebenenfalls die Schulart-Verordnung sowie das Landesdatenschutzgesetz.

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  • Zuletzt geändert: 2026/08/25 18:17
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